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   FG Hessen, 11.03.1997 - 7 V 4886/96   

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https://dejure.org/1997,18981
FG Hessen, 11.03.1997 - 7 V 4886/96 (https://dejure.org/1997,18981)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.03.1997 - 7 V 4886/96 (https://dejure.org/1997,18981)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. März 1997 - 7 V 4886/96 (https://dejure.org/1997,18981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Forderungspfändung ; Zulässigkeit eines Antrags bei Wahl einer unstatthaften Verfahrensart; Berechnung der Höhe des pfändbaren Betrages durch Drittschuldner; Wirkung einer Auszahlung eines gepfändeten und eingezogenen Betrages an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 898
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 11.02.2013 - 3 V 3819/11

    Aussetzung der Vollziehung von Pfändungsverfügungen und Einziehungsverfügungen

    a) Gegen eine Pfändungsverfügung nach § 309 AO kann ebenso wie gegen eine Einziehungsverfügung nach § 314 AO einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) und -falls nicht schon aufgrund Leistung die Pfändungs- und Einziehungsverfügung keinen vollstreckbaren Inhalt mehr hat- nicht durch Aufhebung der Vollziehung gewährt werden (vgl. Tipke/Kruse, AO-FGO, § 309 AO Rz. 56; Lemaire, AO-StB 2004, 227; FG Nürnberg Beschluss vom 11. Oktober 2007 3 V 1280/2007, juris; Hessisches FG Beschluss vom 11. März 1997 7 V 4886/96, EFG 1997, 898).
  • SG Berlin, 30.08.2019 - S 205 AS 7068/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Hierfür und insbesondere für die letztlich vom Antragsteller begehrte Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist jedoch der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. Bayerisches LSG, 22.9.2009 - L 11 AS 419/09 B ER; Hessisches Finanzgericht, 11.3.1997 - 7 V 4886/96).
  • FG Hessen, 04.02.2005 - 9 V 2941/04

    Zugang; Nachweis; Indizienbeweis Steuerbescheid; Pfändung; Leistungsgebot;

    Die Anträge sind statthaft, weil einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen durch Anordnung der Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung möglich ist (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 11.03.1997 7 V 4886/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 898).
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